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   VG Bayreuth, 23.11.2010 - B 4 S 10.906   

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VG Bayreuth, 23.11.2010 - B 4 S 10.906 (https://dejure.org/2010,68901)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23.11.2010 - B 4 S 10.906 (https://dejure.org/2010,68901)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 23. November 2010 - B 4 S 10.906 (https://dejure.org/2010,68901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sondervorteil i. S. v. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG beim Straßenausbaubeitrag; Hindernis auf dem Straßengrund zwischen Fahrbahn und Anliegergrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit;

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.11.2010 - B 4 S 10.906
    Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zugute (BayVGH, Urteil vom 08.03.2010 - 6 B 09.1957 m. w. N.).

    Vielmehr reicht es für die Annahme eines die Beitragserhebung rechtfertigenden Sondervorteils bereits aus, dass durch die spezifische Nähe eines Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße die Möglichkeit begründet wird, die Straße in qualifizierter Weise, nämlich vom eigenen Grundstück aus, in Anspruch zu nehmen, d.h. auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus - ggf. auch über einen dazwischen liegenden Gehweg, Radweg oder Seitenstreifen - ohne weiteres zu betreten (vgl. BayVGH, Urteile vom 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 und vom 08.03.2010 - 6 B 09.1957; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 35 Rn. 10 und 12).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 6 BV 04.2189
    Auszug aus VG Bayreuth, 23.11.2010 - B 4 S 10.906
    Vielmehr reicht es für die Annahme eines die Beitragserhebung rechtfertigenden Sondervorteils bereits aus, dass durch die spezifische Nähe eines Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße die Möglichkeit begründet wird, die Straße in qualifizierter Weise, nämlich vom eigenen Grundstück aus, in Anspruch zu nehmen, d.h. auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus - ggf. auch über einen dazwischen liegenden Gehweg, Radweg oder Seitenstreifen - ohne weiteres zu betreten (vgl. BayVGH, Urteile vom 30.10.2007 - 6 BV 04.2189 und vom 08.03.2010 - 6 B 09.1957; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 35 Rn. 10 und 12).
  • VGH Hessen, 18.06.2002 - 5 TG 441/02

    Straßenbeitrag; Beitragspflicht; ausräumbares Hindernis; Verantwortlichkeit der

    Auszug aus VG Bayreuth, 23.11.2010 - B 4 S 10.906
    Kann ein Anliegergrundstück wegen eines Hindernisses auf dem Straßengrund nicht in zumutbarer Weise von der Straße aus betreten werden, besteht, auch wenn das Hindernis technisch ausräumbar ist, die vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße grundsätzlich erst dann, wenn das Hindernis tatsächlich ausgeräumt, d.h. wenn beispielsweise die für eine verkehrssichere Zuwegung erforderliche Treppe angelegt oder der einen Zugang hindernde Bewuchs beseitigt ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.06.2002 - 5 TG 441/02; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 35 Rn. 25).
  • VGH Bayern, 06.02.1996 - 23 CS 94.3550
    Auszug aus VG Bayreuth, 23.11.2010 - B 4 S 10.906
    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts so erheblichen Bedenken begegnet, dass seine Aufhebung oder Abänderung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann (BayVGH, Beschluss vom 06.02.1996 - 23 CS 94.3550).
  • VG Schleswig, 16.01.2019 - 9 A 97/16

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag

    Denn jedenfalls setzt der die Beitragserhebung rechtfertigende Sondervorteil die Möglichkeit, vor dem Grundstück zu parken, nicht voraus (so auch ausdrücklich VG Bayreuth, B. v. 23.11.2010 - B 4 S 10.906 -, juris, Rdnr. 21).
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